Pressemitteilung – Künstler:innennachwuchs in Gefahr: finanzielle Verteilung in der Livebranche im Ungleichgewicht

LiveKomm appelliert für einen “Circle of Live” zur Sicherung der Zukunft des Live-Musikmarkt in Deutschland.

In Anbetracht der aktuellen Lage, in der einige wenige Branchen-Giganten aus der Musikindustrie selbst in der Pandemie erhebliche Übergewinne verzeichneten, während viele Clubs und Festivals existenziell bedroht sind, die Politik Mindesthonorare für Künstler:innen einführen und bereits geförderte Hochkultureinrichtungen mit Millionen subventionieren muss, ruft die LiveMusikKommission (kurz: LiveKomm) als Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland zu einer Umverteilung im Live-Musikmarkt auf.

Diese Maßnahme ist notwendig, um nicht nur die bestehenden Kulturstätten zu erhalten, sondern auch neue Künstler*innen für die Zukunft auszubilden und ihnen eine angemessene Plattform zu bieten, so dass auch künftig erfolgreiche Artists auf den Live-Bühnen zu sehen sind.

Hintergrund

Die Live-Musikszene ist ein wesentlicher Bestandteil unserer kulturellen Identität und Wirtschaft. Clubs und Festivals fungieren als Biotope im Ökosystem der Musikwirtschaft. Durch die Folgen von Corona und Inflation befindet sich ein Großteil dieser Musikspielstätten jedoch in einer finanziellen Schieflage. Gerade die kleinen Veranstalter:innen sehen sich gezwungen, ihre bisherige Basisarbeit einzustellen und Hochrisiko-Bookings für talentierte Nachwuchsmusiker:innen einzustellen. Dies hat auch langfristige Folgen für die gesamte Musikökonomie.

Aufruf zur Umverteilung

Während die großen Live-Konzerne für 2023 Rekordgewinne verkünden, sieht die LiveKomm in dieser Entwicklung eine drängende Notwendigkeit zur Umverteilung der finanziellen Ressourcen im Live-Musikmarkt. Es ist an der Zeit, dass Teile der Überschüsse, die bspw. von großen Ticketing- Firmen erzielt werden, fairer und gerechter auf die gesamte Branche verteilt werden und dass die Player des Ökosystems Live Entertainment gemeinsam daran arbeiten, die kulturelle Vielfalt nachhaltig zu sichern und die wirtschaftliche Entwicklung der Branche gemeinsam voranzutreiben.

Zielsetzungen der Umverteilung und wie das Geld verwendet werden könnte

1. Existenzsicherung für Clubs und Festivals

Die Umverteilung soll dazu beitragen, Clubs und Festivals in ihrer Existenz zu unterstützen und ihre wichtige Funktion als kultureller Nährboden zu bewahren

2. Förderungen von Künstler:innen

Ein Teil der Einnahmen soll gezielt in die Ausbildung und Förderung neuer Künstler*innen investiert werden, um die Zukunft der Live-Musikszene nachhaltig zu sichern..

3. Chancengleichheit und Vielfalt

Die Umverteilung soll sicherstellen, dass Künstler*innen unabhängig von ihrer Bekanntheit gleiche Chancen erhalten und die kulturelle Vielfalt in der Musikszene gefördert wird.

4. Langfristige Investitionen

Die finanziellen Mittel aus der Umverteilung sollen in langfristige Projekte investiert werden, die die Live-Musikbranche als Ganzes stärken,Investitionen in Nachhaltigkeit ermöglichen und Innovationen fördern.

Appell an die Politik und Branchendialog

Der Bundesverband der Clubs und Festivals appelliert an die Politik, diese drängende Notwendigkeit zur Umverteilung zu erkennen und zu unterstützen.

Der Bundesverband macht zwei konkrete Vorschläge und regt einen Branchendialog an:

1. Bekenntnis der Veranstaltungswirtschaft zur freiwilligen Abgabe bspw. in die Bundesstiftung Livekultur oder vergleichbaren Institutionen

oder

2. Schaffung einer gesetzlichen Live-Ticket-Abgabe analog zum Modell der Filmabgabe

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm:

„Auch in Deutschland sollte endlich eine gesellschaftliche Diskussion über die Zukunft der Livekultur geführt werden. Die fatalen Auswirkungen eines sich nehmend monopolisierten Musikmarktes werden u.a. aktuell in Großbritannien und den USA immer sichtbarer. Die dort entsprechend geführten Kartellklagen finden dort auch in der Politik viel stärker Beachtung. Gern wollen wir mit unserem Appell hier den ersten Stein ins Rollen bringen.“ 

PDF-Download der Pressemitteilung

HANDLUNGSFELDER AUF BUNDESEBENE FÜR ZUKUNFTSFÄHIGE PERSPEKTIVEN EINER KULTURELLEN STADTENTWICKLUNG

FORDERUNGSKATALOG DER LIVEKOMM AG KULTURRAUMSCHUTZ (V2)

  1. Einstufung von Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke gemäß BauNVO
    Musikclubs mit nachweisbar kulturellem Bezug sind gemäß Koalitionsvertrag mit der nächsten Novelle des BauBG als Anlagen kultureller Zwecke im Sinne der BauNVO einzuordnen. Vorzugswürdig erscheint laut Fachliteratur eine Regelung angelehnt an § 13a BauNVO (isolierte Regelungen zu Ferienwohnungen), so dass der Wille des Verordnungsgebers explizit in einem eigenständigen Paragraphen zum Ausdruck kommt.
    Eine rechtssichere Definition des Verordnungsgebers für Musikclubs mit nachweisbaren Bezug wäre für die Rechtsprechung und kommunale Praxis vielfach von großen Wert, um vorhandene Unsicherheiten aufzulösen. Zudem wäre es ein wirksames Signal vom Bund in die Kommunen, die Rollen und den Umgang mit Musikspielstätten zu reflektieren und Anpassungen auf Landesebene anzugehen.
    Die Normierung von Musikspielstätten als Anlagen kultureller Zwecke stellt eine rechtliche Aufwertung im Rahmen der Baunutzungsverordnung dar. Eine entsprechende Änderung hat vor allem auch symbolische Bedeutung, um diese Orte die höhere gesellschaftliche Anerkennung zu kommen zu lassen. Damit ist noch keine abschließende Aussage über ihre bauplanungsrechtliche Zuverlässigkeit in den jeweiligen Baugebieten betroffen. Entsprechende Bedenken bezüglich von möglicherweise zu erwartenden Lärmemissionen ließe sich dabei weiterhin auf Ebene des Einzelfalls zu prüfenden Rücksichtnahmegebots ausreichend Rechnung tragen.
    Anlagen kultureller Zwecke sollten künftig auch in Gewerbegebieten (unter § 8 Abs. 2) und in Industriegebieten (unter § 9 Abs. 2) zulässig sein.
  2. Erarbeitung eines Kulturraumschutzgesetzes
    Analog zum Bundesnaturschutzgesetz schlagen wir die Erarbeitung eines Bundeskulturraumschutzgesetzes vor. Ebenso wie Natur und Landschaft sind kulturelle Orte Schutzgüter. Kulturorte sind teilweise über Jahrzehnte gewachsen, haben maßgeblich zu Kulturförderung, Stadtentwicklung und Identitätsbildung unserer Gesellschaft beigetragen und laufen bei Verdrängung Gefahr, unwiederbringlich verloren zu gehen.
    Daher sollte auch hier oberster Grundsatz sein, vermeidbare Verdrängungen von Kulturorte sind zu unterlassen, unvermeidbare müssen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
    Besonders zweiter Teil des Grundsatzes würde Investoren verpflichten, verdrängte Kulturorte entsprechend zu unterstützen, so dass sie an Ersatzstandorten weiter existieren können – oder man sich noch eingehender mit der Planung befasst.
  3. Bodenfonds für Live-Kultur einrichten
    Eine der größten Bedrohungen für die Live-Kultur ist die urbane Verdichtung sowie steigende Gewerbemieten und die Kündigung bestehender Mietverhältnisse. Es gilt daher – analog zur Wohnraumschaffung (siehe auch https://nds.rosalux.de/news/id/42888/bodenfonds oder https://difu.de/sites/default/files/media_files/2020-09/2020_09_28_Policypaper-Wohnungsbau_Difu_IMK-B%C3%B6ckler_Uni-Mannheim_2.pdf), wie z. B. in Mannheim – einen „Bodenfonds für Live-Kultur“ mit ersten Mitteln auszustatten, der den Kauf oder Übernahme von Grundstücken und Liegenschaften ermöglicht, um bedeutsame Kulturräume und Flächen für wegweisende (Pop)Kultur in Deutschland zukünftig zu erwerben, zu sichern und langfristig zu erhalten. Die Bundesstiftung LiveKultur ist mit diesem Ziel 2021 errichtet worden, um nach Übernahme diese Flächen der Live-Kultur als Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft wieder mit tragfähigen, langfristigen Verträgen zur Verfügung zu stellen.
  4. Schallschutzprogramm
    Die LiveKomm hat zur Bundestagswahl 2021 ein Förderprogramm für städtische Musikspielstätten und Musikfestivals im ländlichen Raum entwickelt. Mit jährlich bis zu 55 Mio. Euro würden akute Konfliktlagen durch Übernahme von baulichen Maßnahmen, Kosten für Gutachter und nachbarschaftliche Aushandlungsprozesse des dialogischen Konfliktmanagements finanziert werden. Wir fordern daher, einen Haushaltstitel im Bundeshaushalt ab 2024 (z. B. in der Städtebauförderung; Lebendige Zentren oder Sozialer Zusammenhalt) zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Club- und Live-Kultur/ Musikspielstätten und heranrückender Wohnbebauung. Dieser Bundestopf könnte ggf. durch Landesmittel ko-finanziert und über Kommunen beantragt werden.
  5. Gewerbemieten/-schutz
    Kulturelle Akteure verfügen in der Mehrzahl nur über Gewerbemietverträge, die über das Gewerbemietrecht sehr mieterunfreundliche, gesetzliche Regelungen enthalten. Neben weiteren Ursachen führt dies zu einer Verdrängung gerade kleinerer, unter das Gewerbemietrecht fallende Unternehmer aus den Innenstädten. Jüngste Anträge im Deutschen Bundestag führten zur einer Anhörung von Sachverständigen im Mai 2021.
    Anpassungen des bislang weitgehend ungeregelten Gewerbemietrechts mit dem Ziel der
    Wiederherstellung des für den Markt wichtigen Gleichgewichts zwischen Vermieter- und Mieterseite (Stichworte: Kündigungsschutz, Mietobergrenzen bzw. Mietenspiegel für Gewerbemieten) sind dringend erforderlich.
  6. Kultur-Kataster einführen & verbindlich machen / Agent of Change einführen
    Neue, heranrückende Wohnungen bilden eine Kernherausforderung für bestehende Musikclubs. Wohnbebauungen erhalten Bestandsschutz ab Baugenehmigung. Wird die dazu ergangene Baugenehmigung bestandskräftig, kommt in Deutschland das Verursacherprinzip zum Tragen. Eine geeignete Abwehr kann nur vorher erfolgen. Die Kernfrage lautet daher: Wie können folgenschwere Baugenehmigungen vermieden bzw. rechtzeitig mit einem sachgerechten Interessenausgleich versehen
    werden?
    Um schützenswerte Kulturorte in der Bauplanung frühzeitig zu identifizieren, gilt es zunächst einen flächendeckenden Einsatz von Kultur-Katastern (ähnlich, wie in Leipzig, Köln, Hamburg und Berlin) zu befördern und diese Tools in der Stadtplanung verbindlich zu machen. Dies könnte u.a. durch eine Ergänzung § 9 Abs. 5 BauGB (Kennzeichnung von Bebauungsplänen) erfolgen, in dem neben Bergbau und Altlasten auch gewachsene Kulturräume mit städtischer Bedeutung in Bauplänen verpflichtend zu verzeichnen wären.
    Sind darüber konfliktbehaftete Investorenvorhaben mit benachbarten Musikclubs identifiziert, gilt es diese in die Pflicht zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Live-Musik als kulturelle Einrichtung geschützt bleibt.
    In San Francisco müssen seit der „London Breed“-Novelle im Jahr 2015 Projektentwickler:innen, die Wohnungsbau vorschlagen, an einer Anhörung vor der lokalen „Entertainment Kommission“ teilnehmen.
    Dieses Gremium hat auch die Befugnis erlaubte Lärmwerte festzulegen und eine Bewertung des Immobilienvorhabens vorzunehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Finanzmittel und Maßnahmen eingeplant und später unternommen werden, um den Kulturbetrieb zu schützen. Wir fordern eine Adaptierung in Deutschland.
  7. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz
    Musik ist für sehr viele Menschen ein Stück ihrer Lebensqualität und kein Lärm, der wie die Industrie, Gewerbe oder Verkehr durch ständige Präsenz die Gesundheit schädigt. Schallemissionen von Kulturschaffenden müssen als privilegiertes Sonderrecht aus der TA Lärm getrennt und analog – wie die Emissionen von Sport- und Kinder-“lärm“ – gesondert in einer „Kulturschallverordnung“ behandelt werden.
    Anknüpfend an den Koalitionsvertrag fordern wir Änderungen in der TA Lärm über die Implementierung einer Experimentierklausel hinaus, wie z.B. die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung für Musikclubs und Festivals.
    Wir fordern zudem die Verlagerung der Messpunkte in das Wohnungsinnere und bei geschlossenem Fenster für die Erfassung nächtlicher Emissionsgrenzwerte. Durch eine ergänzende Zulassung passiver Schallschutzmaßnahmen im § 15 BauNVO wäre diese Messmethode künftig in Genehmigungsverfahren optional.
    Zudem gilt es die Forschung zu Urban Sound Design (Wie klingt die Stadt von heute und von morgen? Wie können Schallemissionen von Musikclubs und Festivals baulich oder technisch minimiert werden?) zu intensivieren und dafür entsprechende Innovationsprogramme aufzusetzen. Auch im Bereich Schall und Audio verfügt Deutschland über mehre mittelständische ‚Hidden Champions‘, deren Innovationskraft somit noch ausgebaut werden könnte.
    Wir regen daher grundsätzlich auch die Diskussion zur Schaffung eines – Arbeitstitel – ‚Supersonic‘ Innovations-Programm an, in dem bestehende, potentielle und zukünftige (Mittelstands-)Marktführer und StartUps im Bereich Schall, Lüftung, Brandschutz o. ä. gefördert werden. Allein Corona hat gezeigt, wie hoch der Innovationsdruck in diesen Fachbereichen im gesamten Veranstaltungsbereich vom Messe- über Kino-, Sport-, Event-, Hotel- und Gastro-Bereich bis hin zur unabhängigen sowie den Orten der klassische
    und unabhängigen „Hochkultur“ ist, mehr noch, als die reine Digitalisierung. Musikclubs als Kulturstätten sollen in der Herangehensweise dem Sport gleichgestellt werden und nach der Empfehlung des Bundesrats vom 25.02.2021 ebenfalls in „den Dialog mit dem LAI“ einbezogen werden: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus einen Dialog mit Spitzenverbänden des Sports sowie den zuständigen Gremien der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) mit dem Ziel zu initiieren, etwaige weitere Hemmnisse zu identifizieren und Lösungen zu erarbeiten.“
  8. Bundes-Plattform für interkommunalen Austausch- und Wissenstransfer
    Ausgehend von der Stadtverwaltung Köln wurde im Rahmen der Studie Integration von Kreativräumen in die Stadtplanung ein interkommunales Arbeitstreffen veranstaltet. Die Teilnehmenden haben eine Verstetigung und Erweiterung des Austausches zum Ziel, um Referenzen und übergeordnete Konzepte aus anderen Städten und Regionen zirkulieren zu lassen.
    Eine bundesweite Austauschplattform könnte als Wissenstransfer über Institutionen wie Deutscher Städtetag, Deutschland Interessenverband deutscher Kommunen und/oder Nationalen Stadtentwicklung erfolgen und verstetigt werden.
    Zudem sollte eine Publikation mit Good-Practice Beispielen als Handlungsempfehlung für kultur-integrierte Stadtentwicklung (ggf. über das BBSR) mit Bundesmitteln finanziert werden.
  9. Stärkung städtebaulicher Verträge auf Bundesebene
    Das kommunale Instrument für städtebauliche Verträge ist seitens der Bundesebene derart zu stärken, so dass entsprechende Auflagen für Investoren (siehe 2. und 6.) leichter von den Kommunen festzulegen sind.
  10. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA): Übertragung von Grundstücken
    Die Liegenschaftspolitik des Bundes kann durch die Überlassungen von Bundesliegenschaften (und der Deutschen Bahn) an Kommunen mit einer “Kultur-Klausel” ergänzt werden. Mit einer derartigen Klausel könnten kostengünstige Übertragungen (z.B. Erbbaupacht) bevorzugt an Genossenschaften, Stiftungen oder gemeinnützige Trägerschaften geregelt werden.
  11. Mustersatzung Free Open Airs
    Es gilt eine Mustersatzung auf Bundesebene zu entwickeln, an der sich die Kommunen, Gemeinden und Städte orientieren können, wie sie den Begriff des Gemeingebrauchs für die junge, kreative Nutzung öffentlicher Räume, insbesondere für Nachwuchs-Künstler und junge Kollektive, auslegen. Dabei sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, unter bestimmten Voraussetzungen eine genehmigungsfreie Aneignung von öffentlichen Räumen durch nicht-kommerzielle Musik- und Partyveranstalter:innen zu schaffen. Free
    Open Airs sind zur wichtigsten, selbstorganisierten ‚Schule‘ für die qualitativen, jungen Veranstalter und Booker:innen von morgen und damit essentieller Bestandteil einer musikkulturellen Ökonomie in Deutschland geworden. Bremen und Leipzig haben hier mit den ersten ‚Freiluftpartygesetzen‘ für vereinfachte Genehmigungsvorgänge neue Maßstäbe gesetzt.
    Zudem sollte auf Bundesebene eine Anpassung der Musterbauordnung in die Wege geleitet werden, um Veranstaltungen (Festivals) bis zu einer bestimmten Größe verpflichtend baugenehmigungsfrei zu stellen.
  12. Genehmigungspraxis optimieren
    Die Verwaltungspraxis für Genehmigungsverfahren von Veranstaltungen (u.a. auch Festivals), Versammlungsstätten oder Nutzungsänderungen (z. B. von Gaststätte zur Gastronomie mit Live/Musikprogramm oder Gewerbefläche zu Versammlungsstätte) sind vielfach komplex, langwierig und kostenintensiv. Aus der Sicht von Kulturschaffenden wird es zunehmend als äußerst schwierig empfunden, sich in den bürokratischen Verwaltungsverfahren zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen und
    Vorgaben städtischer Behörden zu orientieren und zurechtzufinden. Für jüngere Veranstalter stellt es unter den gegeben, aufgebauten, bürokratischen Bedingungen eine fast nicht überwindbare Hürde dar. Diese Umstände führen häufig dazu, dass kulturelle Veranstaltungen ohne die erforderlichen Genehmigungen stattfinden, sie abgesagt oder verschoben werden müssen.
    Es bedarf Initiativen zur Vereinfachung (z. B. One-Stop-Verfahren), Verkürzung bzw. Beschleunigung (z. B. mehr Personal und/oder digitale Antragstools) und Einsparungen (z. B. Erfordernisse von (Prüf)Gutachten minimieren), um notwendige Antragsverfahren zu optimieren.
    Sollten hier Reformanstrengungen über eine Musterbauverordnung gelingen, könnte eine Harmonisierung von Regelungen in den Landesbauverordnungen erfolgen. Zudem sind bei Zwischennutzungen z. T. die Zuständigkeiten undefiniert und überreguliert und verursachen unnötigerweise ein vollständiges Baugenehmigungsverfahren. Mancherorts scheitern auch Vorhaben an Stellplatzanforderungen, die sich noch nicht an neue Mobilitätsgewohnheiten angepasst haben.
  13. Leerstand verpflichtet – Abschreibungen eindämmen
    Langfristig leerstehende Objekte sollten nicht dazu dienen, Gewinne steuerlich zu minimieren. Es gilt bestehende Möglichkeiten der Abschreibungen einzudämmen. Zudem sollten Zwischennutzungen aktiv befördert werden und von Eigentümer:innen einzufordern. Hierbei könnten politisch begleitete Moderationsverfahren bei bestimmten Verhandlungen zusätzliches Vertrauen schaffen.
  14. Arbeitsgruppe „Kulturräume“ auf Ebene der Bau- und Kulturminister:innenkonferenz KulturMK & BMK
    Neben einer Fachkommission Städtebau sollte auch eine Arbeitsgruppe „Kulturräume“ formiert werden, die sich u.a. unter Einbezug der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Fachverbände, den hier angeführten Themenfeldern widmet und Beschlussvorlagen erarbeitet.
  15. Kultur-integrierte Stadtentwicklung auf die Agenda setzen – Neue Leipzig-Charta umsetzen
    Um die angeführten Themen bundesweit – aber auch auf Ebene der Länder und Kommunen – auf die Agenda zu bringen, soll dieses Themenfeld auf dem Kongress der Nationale Stadtentwicklung künftig im Hauptprogramm regelmässig platziert, besprochen und weiter entwickelt werden. Die LiveKomm ist weiter sehr daran interessiert, zur Verfügung zu stehen, um das Kuratorium der Nationalen Stadtentwicklung mit der Sicht der Veranstaltungskultur zu unterstützen.

Berlin/Hamburg, im Februar 2023
LiveKomm – AK Kulturraumschutz
Thore Debor, Hamburg – Sprecher & Marc Wohlrabe, Berlin/ Potsdam – Stellvertretender Sprecher und Stephan Benn, Köln; Anna Blaich, Mannheim; Steffen Kache, Leipzig; Heiko Rühl, Köln; Pamela Schobeß, Berlin

Stellungnahme zur Forderung nach Basishonoraren

LiveKomm unterstützt die Position des BDKV

In einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert der BDKV, unterstützt durch die LiveKomm, die gesetzlich vorgesehenen Mindesthonorare für Künstler*innen in der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft:

Die Kultusministerkonferenz, eine Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrats, ver.di oder auch der Deutsche Kulturrat führen mit vielen Akteur:innen innerhalb und außerhalb der Musik- und Kulturszene einen als revolutionär bezeichneten Diskurs um die Einführung von Basishonoraren für freischaffende Künstler:innen. Insgesamt begrüßen wir das Vorhaben, die Arbeitsbedingungen von selbstständigen Künstler:innen zu verbessern und schließen uns der Forderung nach fairer Entlohnung grundsätzlich an.
Für die Konzert- und Veranstaltungswirtschaft inklusive der öffentlichen Veranstaltenden wird die aktuelle Debatte um Basishonorare derzeit jedoch zu kurzsichtig geführt, indem sie die (privat-)wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozesse ebenso wenig in den Blick nimmt wie die Folgen für die Gesamtheit der Veranstaltungsbranche, für die Vielfalt der Kultur oder die gesellschaftlichen Auswirkungen.
Aus einem in guter Absicht geführten Vorhaben kann deshalb ein folgenschwerer Schaden für Kultur und Gesellschaft werden – diese Revolution fräße ihre Kinder!

Das vollständige Statement zum Download: https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/BDKV_Stellungnahme-Mindesthonorare_2024.01.31.pdf

Abzugssteuern nach § 50a EStG

Offener Brief an Finanzminister Linder

Sehr geehrter Herr Minister,
die unterzeichnenden Verbände wenden sich heute zu den anhaltenden Problemen beim Abzugsteuerverfahren an Sie. Seit Juni 2021 ist das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) in Kraft. Mit diesem Gesetz haben Sie u. a. eine „Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ angekündigt.
Insbesondere für den Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher keinerlei positive Wirkung. Im Gegenteil:

• Die Bearbeitungszeit ist von der Antragsstellung bis zur Erteilung einer Freistellung bzw. bis zur Erstattung auf mittlerweile bis zu 24 Monate angewachsen,
• der Aufwand für die Nachweispflichten ausländischer Lizenzgeber hat sich drastisch erhöht (verlangt werden jetzt z. B. auch Mietverträge und Details zu Geschäftsführungsgehältern),
• die lizenznehmenden Unternehmen in Deutschland sind mit unzumutbaren geschäftsschädigenden Auswirkungen belastet,
• und die auf ihr Geld wartenden Vertragspartner im Ausland drohen an, ihre Lizenzgeschäfte künftig dort zu tätigen, wo das Verfahren deutlich schlanker ist und zuverlässig funktioniert.

Es liegt auf der Hand, dass hierdurch massive Wettbewerbsnachteile erzeugt werden und nicht zuletzt der Wirtschaftsstandort Deutschland ein weiteres Mal Schaden nimmt. Gleichzeitig werden bürokratische Mehraufwände erzeugt und Kapital in Millionenhöhe gebunden, das die Unternehmen zum Wirtschaften brauchen.
Ihnen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die Problematik hinlänglich bekannt, da Ihr Haus bereits mehrfach dazu im Bundestag Stellung nehmen musste und die einzelnen betroffenen Branchen Sie seit Monaten bitten, Abhilfe zu schaffen. Laut eigenen Angaben des BZSt gehen jährlich rund 40.000 Freistellungsanträge und Abzugsteueranmeldungen und 20.000 Entlastungsanträge im Referat St II 9 ein, die bearbeitet werden müssen. Die mit dem Wachstumschancengesetz vorgenommene Schwellenwertanhebung von 5.000 € auf 10.000 € wird für die kleinen und mittleren Unternehmen der Kreativwirtschaft keine nennenswerte Entlastung bringen und weiterhin kein „equal level playing field“ mit innereuropäischen Wettbewerbern ermöglichen.
Leider wurden bisher keine substanziellen Lösungsvorschläge seitens des BMF oder des BZSt vorgetragen. Die bisherigen Antworten Ihrer Staatssekretärin, Frau Prof. Dr. Hölscher, und des BZSt verweisen auf technische Probleme sowie personelle Engpässe und gehen von einer mittel- bis langfristigen Problemlösung aus. Eine zeitnahe Beschleunigung der Antragsbearbeitung ist offenbar nicht vorgesehen.
Wir sehen folgende Bereiche, in denen unbedingt kurzfristig Abhilfe geschaffen werden muss, um die Wirtschaft ebenso wie das BZSt kurzfristig zu entlasten

  1. Vereinfachung bei Wiederholungsanträgen: Bis auf Weiteres sollten grundsätzlich
    Genehmigungen von Anschlussfreistellungen erfolgen, soweit keine Änderung des Sachverhalts
    vorliegt (Vertragsparteien und Vertrag wurden bereits beim Erstantrag im Detail geprüft).
  2. Abfrage und Prüfung von Angaben bei Anträgen mit einer einzigen Vertragspartei zu unter-
    schiedlichen Vergütungsanlässen: Die hierfür zurzeit erforderlichen Angaben sind für die
    Freistellungserklärung dem Grunde nach irrelevant. Die Antragssteller müssen zum Beispiel Details zum Vergütungsgegenstand nachweisen und für jeden Vergütungsanlass neu beantragen, selbst wenn die Vertragsparteien stets dieselben sind oder viele einzelne Vergütungsanlässe in einem umfassenden Vergütungsantrag (z. B. bei einer Konzerttournee) gebündelt werden. Dabei ist für die Freistellungserklärung im Kern nur relevant, in welchem Land der Steuerschuldner steuerpflichtig ist und ob mit diesem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
    Aus unserer Sicht müssten daher, ebenso wie zum Beispiel im Bausektor, die Freistellungsanträge bezüglich des Vergütungsgegenstands / Lizenznehmers unbestimmt sein können und gleichzeitig für drei Jahre erteilt werden („Masterfreistellung“). Das würde den Prüfungsaufwand erheblich senken und die Anzahl der Wiederholungsanträge und gleichlautenden Anträge erheblich minimieren.
    Für diese Maßnahmen wäre keine Gesetzesänderung notwendig. Sie würden die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung nicht gefährden. Die Behörde wie auch die Wirtschaft würden sofort entlastet und künftiger Bearbeitungsstau verhindert.
    Darüber hinaus sehen wir zwingend mittelfristigen Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass es bei beim Quellensteuerverfahren überhaupt zu den angekündigten dauerhaften Erleichterungen für die Unternehmen kommen kann:
  3. Kleinstbeträge (Fälle von geringer steuerlicher Bedeutung): Hierfür sollte der Aufwand für die Freistellungsberechtigten entsprechend dem früheren Kontrollmeldeverfahren auf ein Minimum reduziert werden.
  4. Aufgrund der globalen Einführung einer Minimumbesteuerung und der bestehenden EU-Blacklist sollte es zudem langfristig zur Freistellungsgenehmigung nur der Vorlage einer
    Ansässigkeitsbescheinigung und eine Beneficial Ownership-Erklärung bedürfen. Dies ist auch im Vergleich zu anderen Ländern folgerichtig. Die höchst bürokratischen Anforderungen in Deutschland sind in dieser Hinsicht einzigartig.
  5. Die mit dem Wachstumschancengesetz verbundene Anhebung des Schwellenwertes von 5.000 Euro auf 10.000 Euro ist unzureichend, weil der Betrag immer noch weit unter der
    Wirtschaftlichkeitsgrenze selbst für kleine und mittlere Unternehmen liegt. Der Gesetzgeber sollte im Sinne von Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit schnellstmöglich nachbessern und die Schwelle auf 50.000 Euro anheben.
  6. Schließlich regen wir an, dass Online-Registrierungsverfahren auf seine Effektivität zu prüfen. Allein das Registrierungsverfahren dauert derzeit bis zu 6 Wochen. Ebenso machen wir die Erfahrung, dass viele Antragssteller auch formal am Registrierungsverfahren scheitern. Für den Bereich der natürlichen Antragssteller bedarf es zudem einer vereinfachten Antragsstellung bspw. mittels eines vereinfachten Formulars. Das derzeitige Portal des BZSt und sein aktualisiertes Eingabeverfahren ist weder zeitgemäß noch durch seine Nutzungsvorgaben und -Einschränkungen an betrieblichen Abläufen orientiert. Es verursacht allein dadurch einen enormen Mehraufwand bei den Unternehmen.

Sehr geehrter Herr Lindner, Sie haben zuletzt bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 deutlich gemacht, dass es auch in Zukunft kaum möglich sein wird, die Wirtschaft finanziell mit Subventionspaketen oder Ähnlichem zu unterstützen. Entlastungen stellen Sie vor allem durch geplante Maßnahmen zur Entbürokratisierung in Aussicht. Wir appellieren dringend an Sie, die naheliegende und notwendige Chance zu ergreifen und die deutsche Wirtschaft beim Abzugsteuerverfahren tatkräftig zu entlasten.
Zur vertieften Diskussion über Lösungsmöglichkeiten der Problematik stehen wir Ihnen und Ihrem Haus jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung und bitten um einen Termin.

Angebotsvergleich deutscher Ticketanbieter*innen

Die AG Digital der LiveKomm hat basierend auf einer Umfrage eine Übersicht der Angebote auf dem deutschen Ticketanbieter*innen-Markt erstellt. Abgefragt wurden unter anderem Modalitäten der Gebührenstruktur und Abrechnung, Firmenphilosophie, technische Basis und Social Responsibility.

Mit 16 Anbieter*innen, die an der Erhebung teilgenommen haben, steht nun eine umfangreiche Datensammlung zur Verfügung, die Clubs, Festivals und Veranstalter*innen eine erste Orientierung im Marktsegment verschafft.

In der aktuellen Musikwoche (KW 09/2024) findet sich ein großes Dossier zum Thema, das künftig auch digital zur Verfügung stehen soll. Die ausführlichen Antworten der Ticketanbieter*innen haben wir in folgender Tabelle zusammengestellt:

https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/02/Angebotsvergleich-deutscher-Ticketanbieter-Antworten_Layout.xlsx

Hier finden sich die Antworten der jeweiligen Ticketanbieter in Form von Steckbriefen:

https://www.livemusikkommission.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/03/LiveKomm_Angebotsvergleich_Ticketanbieter_Steckbriefe.pdf

Über die AG Digital der LiveKomm:

Die AG Digital widmet sich unter der Leitung von Felix Grädler dem Austausch und der Erarbeitung von Konzepten für digitale Tools für Clubs und Festivals mit dem Ziel des Wissenstransfers und der gemeinsamen Entwicklung.

Mailingliste: https://groups.google.com/g/livekommdigital

Haushalt 2024: Bundesebene unterstützt erstmals Schallschutzmaßnahmen im Clubbereich und stärkt den Festivalförderfonds

Mit dem Festivalförderfonds und einem neuen Schallschutzprogramm finden im Bundeshaushalt 2024 zwei Forderungen der LiveKomm bundespolitisch Berücksichtigung.

Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden.

Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Die LiveKomm hat die Umsetzung gemeinsam mit weiteren Verbänden und der Bundesförderinstitution Initiative Musik intensiv begleitet. Die Anzahl der eingereichten Anträge hat das zur Verfügung gestellte Fördervolumen dabei bei Weitem überstiegen.

Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg.

Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller:innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.

Thore Debor, Hamburg, Sprecher des AK Kulturraumschutz der LiveKomm:

Dass die Haushälter in der Bereinigungssitzung einen neuen Haushaltstitel für ein Pilotprojekt Bundesschallschutzprogramm beschlossen haben, ist ein sehr erfreulicher Schritt. Nach den langen LiveKomm-Bemühungen und zahlreichen Gesprächen, unter anderem auf den Stadt Nach Acht Konferenzen, sind nun erstmals auf Bundesebene konkrete Erfolge in Sachen Schallschutz für Musikclubs absehbar. Als Pilotprojekt kann nun das Zusammenspiel von Bund und Ländern erprobt und der enorme, bundesweite Bedarf für Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt werden.

Insgesamt sehen wir uns mit der fraktionsübergreifenden Unterstützung aus der Politik auf einem guten Weg, die Anerkennung der von Musikclubs auf Bundesebene auch rechtlich zu verankern, denn: Clubs sind Kulturorte. Dies muss sich im 21. Jahrhundert in einer zeitgemäßen Novellierung der Lärmschutzbestimmungen und der Baunutzungsverordnung wiederfinden.“

Johanna Stark, Berlin, Sprecherin des AK Festival Kombinat der LiveKomm:

Als Festival Kombinat begrüßen wir die Entscheidung zu einer Kulturförderung von Festivals auf Bundesebene. Die Verlängerung des Festivalförderfonds in den aktuellen Haushalt hinein ist ein erfreuliches Zeichen in die richtige Richtung. Klar ist aber auch, dass die angesetzten 4 Millionen die befürchtete bundesübergreifende Insolvenzwelle von kleineren und mittleren Festivals, vor allem im ländlichen Raum, nur abschwächen können.  Es bedarf langfristig angelegter und planbarer finanzieller Ressourcen, um über Bundesländergrenzen hinweg Austausch und Kooperation zu fördern und kulturelle Teilhabe auch junger Menschen und beim Nachwuchs weiter erhalten und ausbauen zu können.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveKomm:

„Wir danken allen beteiligten Parlamentarier:innen für die Unterstützung unserer Anliegen. Insbesondere möchten wir den Büros von Dennis Rohde (SPD) und Andreas Audretsch (Bündnis 90 / Die Grünen) sowie Daniel Schneider (SPD), Anikó Glogowski-Merten (FDP) und Luise Amtsberg (Bündnis 90 / Die Grünen) unseren Dank aussprechen. Wir freuen uns nunmehr auf die zügige Ausgestaltung der Programme, für die wir als Bundesverband wieder zur Verfügung stehen.“

Download der Pressemitteilung als PDF: http://tinyurl.com/yfxduvwt

ClubKultur ist… anziehend

Unsere clubsAREculture-Sweater!

Mit der Aktion clubsAREculture unterstützen wir bundesweit die Clubszene. In Kleinauflage haben wir Pullis als Merch aufgelegt – urgemütlich geschnitten und flauschig-weich. Kuschelt euch rein im Wissen, die Clublandschaft hierzulande mit eurem Beitrag zu supporten!

Aktuell sammeln wir Vorbestellungen – ab einer Gesamtzahl von 75 Stück gehen die Pullis in Produktion. Sie kosten 55 EUR pro Stück (inkl. MwSt., zzgl. Versand).

Bestellung: Schreibt einfach eine PM oder Mail an merch@livekomm.org (AP: Michael)!

Das Model ist 1,75 m und trägt Größe M.

Alle Details zum Pullover:

Preis: 55 EUR (inkl. MwSt., zzgl. Versand)

Verfügbare Größen: S, M, L, XL und XXL

Zertifiziert: Fair Wear, PETA-Approved Vegan, Organic, Oeko-Tex

  • Unisex-Sweatshirt
  • Normale Passform
  • Eingesetzte Ärmel
  • 1×1-Rippstrick an Halsausschnitt, Ärmelenden und am unteren Saum
  • Nackenband mit Fischgrätmuster
  • Abgesetzter Halbmond im Nacken
  • Einfache Absteppung am Halsausschnitt
  • Doppelabsteppung an Ärmelansätzen, Ärmelenden und am unteren Saum
  • Oberstoff: Terry, 85% gekämmte ringgesponnene Bio-Baumwolle, 15% recycletes Polyester, vorgewaschen, weicher Griff, 300 GSM
  • Waschen: 30 Grad

Über clubsAREculture:

Die Clublandschaft in Deutschland leidet unter den aktuellen Bestimmungen im Baurecht und im Schallschutz. Die Folge: Club-Schließungen, Club-Verdrängungen und kaum Neugründungen – ein breites Clubsterben droht.

Ein Hoffnungsschimmer: Schallschutz- und Bauverordnung sollen aktuell reformiert werden. Mit der Aktion clubsAREculture versuchen wir, die Politik von einer Gesetzsänderung im Sinne der Clubszene zu überzeugen.

Hinter clubsAREculture steht die Bundesstiftung LiveKultur, die LiveKomm (der Dachverband der Musikclubs in Deutschland), der Chaos Computer Club sowie zahlreiche regionale Szene-Partner, gefördert von der Initiative Musik mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Erfahrt hier mehr über unsere Anliegen und die Hintergründe: www.clubsareculture.de

Festivalstudie: Initiative Musik, Bundesstiftung LiveKultur und Deutsches Musikinformationszentrum kooperieren mit Forschungszentrum C:POP

Die Initiative Musik, die Bundesstiftung LiveKultur und das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) begrüßen das Forschungszentrum C:POP der Universität Paderborn als wissenschaftlichen Partner zur Umsetzung der bundesweiten Festivalstudie. Das transdisziplinäre Forschungszentrum „C:POP – Transdisciplinary Research Center for Popular Music Cultures and Creative Economies” der Universität Paderborn wurde mit der wissenschaftlichen Umsetzung der Festivalstudie beauftragt und soll wertvolle Erkenntnisse über die kulturelle, strukturelle, ökonomische, ökologische und soziale Bedeutung von Musikfestivals liefern.

Berlin/ Alteglofsheim/ Bonn, den 20. Dezember 2023 – Die Festivalstudie wird eine umfassende deutschlandweite und genreübergreifende Bestandsaufnahme der Musikfestivalszene leisten. Unter der Leitung von Prof.in Dr.in Beate Flath und Prof. Dr. Christoph Jacke (Geschäftsführendes Direktorium C:POP) wird ein transdisziplinäres Team rund um die Projektmitarbeitenden Heiko Rühl, Niklas Blömeke und Dr. Dominik Nösner die Studie durchführen. Mithilfe eines Multi-Method-Designs (Online-Survey, Expert:innen-Interviews) sollen u.a. programmatisch-inhaltliche Aspekte, wirtschaftliche Kennzahlen sowie die Bedeutung von Nachhaltigkeit, Diversität und Inklusion erfasst werden. 

In drei Roundtable-Veranstaltungen in Berlin, Hamburg und Würzburg trafen sich Expert:innen aus der Festivalbranche und benachbarten Branchen. Ziel war der Austausch über das geplante Studiendesign sowie das Einbringen von Perspektiven und Erfahrungen. Diese Gespräche haben wertvolle Erkenntnisse und Einblicke geliefert, die als Grundlage für das Forschungskonzept und die Durchführung der Festivalstudie dienen. Das große Interesse an validen Daten und der vielseitigen Ausrichtung der Festivalstudie zeigte sich auch in den gut besuchten Panels zur Festivalstudie auf den Messen und Konferenzen „Festivalplayground” von Höme (Butjadingen), „Stadt nach Acht” (Berlin) sowie dem „Future of Festivals” (Berlin).

Die Kooperationspartner:innen Initiative Musik, Bundesstiftung LiveKultur und das Deutsche Musikinformationszentrum (miz) erwarten gespannt die Ergebnisse. Diese werden dabei helfen, Musikfestivals in all ihren Facetten zu betrachten und ein besseres Verständnis für ihre Herausforderungen und Bedürfnisse zu schaffen.

Ermöglicht wird dieses Projekt durch eine Sonderförderung der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM).

Ansprechpersonen für die Festivalstudie sind: 

Nelly Welskop (Koordination Festivalstudie) – mail: festivalstudie@bundesstiftung-livekultur.org

Prof.in Dr.in Beate Flath – mail: beate.flath@uni-paderborn.de

Prof. Dr. Christoph Jacke – mail: christoph.jacke@uni-paderborn.de

Registrierung zur Teilnahme ist möglich unter:

https://ow.ly/tjJV50QiG1R

Weitere Informationen unter:

Bundesstiftung LiveKultur – https://www.bundesstiftung-livekultur.org/

Initiative Musik – https://www.initiative-musik.de/

Deutsches Musikinformationszentrum – https://miz.org

C:POP- https://kw.uni-paderborn.de/cpop 

Veröffentlicht am 20. Dezember 2023Von BSLK

Kat

Weltfunkkonferenz: Positives Ergebnis bei Funkfrequenzen für Veranstaltungswirtschaft

Forum Veranstaltungswirtschaft fordert mehr Mitspracherecht

Hannover, 20.12.2023 – Das Forum Veranstaltungswirtschaft hatte für die Abstimmungen der Weltfunkkonferenz ein „No change“ bei den Funkfrequenzen gefordert. Die rund 4000 Delegierten haben nun dafür gestimmt, dass die Eventbranche auch in Zukunft in den Frequenzen im Bereich zwischen 470 und 694 MHz funken kann. Einziger Nachteil: Trotz dieses Erfolgs kann sie weiterhin Frequenzen an den Mobilfunk verlieren. Die Allianz fordert von der Bundesregierung bei den folgenden nationalen Verhandlungen deshalb deutlich mehr Mitspracherecht.

Mitte Dezember endete die vierwöchige Weltfunkkonferenz 2023 in Dubai. Mehr als 3900 Delegierte aus 163 Mitgliedsstaaten haben u.a. über die künftige Nutzung der Frequenzen im Bereich zwischen 470 und 694 MHz verhandelt. Das Forum Veranstaltungswirtschaft hatte sich erst im Juni 2023 für die Nutzung dieser Frequenzen für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft starkgemacht. Es hatte sich in einem Offenen Brief und einem damit verbundenen dringenden Appell an die Bundesregierung, Ministerpräsident:innen, Ministerien von Bund und Ländern, Ausschüsse des Deutschen Bundestages, Bundestagsabgeordnete sowie die Medien gewandt.

Die Allianz hatte von der Bundesregierung gefordert, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten und keine Veränderung beim Funkspektrum für Kultur und Rundfunk bei der kommenden Weltfunkkonferenz zuzulassen. Denn ein anderes Votum als „No change“ hätte tiefgreifende negative Folgen für die gesamte Veranstaltungswirtschaft und Kultur- und Medienlandschaft in Deutschland.

Funkfrequenzen für Veranstaltungswirtschaft weiter geschützt

Jetzt haben die Delegierten auf der Weltfunkkonferenz dafür gestimmt, dass drahtlose Mikrofone, In-Ear-Systeme etc. in Europa weiterhin geschützt sind. Der Rundfunk bleibt Primärnutzer und die Veranstaltungswirtschaft (PMSE, Programme Making and Special Events) funkt weiter als Sekundärnutzer.

Einzige Einschränkung: Ergebnis der Weltfunkkonferenz ist auch, dass weitere Anwendungen neben der Veranstaltungswirtschaft ebenfalls Sekundärnutzer werden können, insbesondere der Mobilfunk. Erschwerend kommt dabei hinzu: Bereits in den vergangenen zwanzig Jahren hat die Eventbranche viele Frequenzbereiche an die Mobilfunkbranche abgegeben. Die zurückliegenden Einschränkungen der Frequenzen haben schon Spuren hinterlassen. Auf vielen Events kommt es bereits zu Ausfällen.

Mehr Beteiligung an Runden Tischen

„Wir im Forum Veranstaltungswirtschaft freuen uns darüber, dass die EU für ein ‚No change‘ und damit zugunsten unserer Kultur- und Veranstaltungswirtschaft votiert hat“, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV). „Das Ergebnis entspricht dem Koalitionsvertrag unserer Regierung und mit der wollen wir uns deshalb nun an einen Tisch setzen und aus der Sicht der Praktiker darüber sprechen, wie wir die jetzt folgenden Schritte zusammen gehen.“

Die nächste Weltfunkkonferenz ist für das Jahr 2027 geplant. Über die Kulturfrequenzen wird dann übernächstes Mal in 2031 wieder verhandelt. Relevant ist nun die europäische Ebene, die Entscheidungen für nationales Recht in Bezug auf die Sekundärnutzung trifft. In 2024 plant die Bundesregierung einen runden Tisch in Berlin, um darüber zu beraten, wie die Entscheidungen konkret umgesetzt werden können.

„Es ist dringend notwendig, dass die Regierung die Verbände aus dem Forum Veranstaltungswirtschaft in diese neuen Verhandlungen von Runden Tischen einbezieht“, sagt Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT. „Nur die Verbände können mit ihrer Expertise ihre Sicht der praktischen Anwendung bei diesem Thema darlegen. Denn trotz des aktuellen Erfolgs bei der Weltfunkkonferenz geht der Kampf für die Veranstaltungswirtschaft weiter. Sie darf keine Funkfrequenzen an weitere Sekundärnutzer verlieren. Nur so ist gewährleistet, dass Messen und Veranstaltungen in ihrer kompletten Bandbreite auch in Zukunft stattfinden können.“

Das Forum Veranstaltungswirtschaft ist die Allianz sechs maßgeblicher Verbände des Wirtschaftsbereichs. Dazu zählen: der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.), der EVVC (Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.), der FAMA (Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.), die ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft e.V.), der LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) und der VPLT (Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.). Ziel der Allianz ist es, Netzwerke, Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um damit und durch einen gemeinsamen Auftritt bei der politischen Lobbyarbeit noch schlagkräftiger zu sein. Der Zusammenschluss der wesentlichen Sektoren der Veranstaltungswirtschaft versteht sich ausdrücklich nicht als Dachverband. Jeder Partner vertritt die spezifischen Interessen seiner Mitglieder auch weiterhin unmittelbar. Die Schnittmengen der politischen Erwartungen der diversen Sektoren, wie der Kultur-, Kongress- und Tagungsveranstalter:innen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsdienstleister:innen und Schaustellerbetriebe sowie Hersteller:innen und Händler:innen von Event-Technik, sind jedoch groß und alle Teilbranchen sind eng miteinander verzahnt. Daher wird durch den Schulterschluss der Verbände die Wahrnehmung des Wirtschaftszweigs durch Politik und Öffentlichkeit erheblich erhöht. forumveranstaltungswirtschaft.org/

Forum Musikwirtschaft fordert Zukunft für den KulturPass

Parlamentarier*innen sollten sich für das Kulturprojekt stark machen

Seit dem 14. Juni 2023 können 18-Jährige mit einem digitalen Budget von 200 Euro auf kulturelle Entdeckungsreise gehen. Mit der fehlenden Budgetierung im Haushaltsentwurf der Bundesregierung steht die Fortführung des Projektes jedoch in Zweifel. Parlamentarier*innen sollten sich jetzt für ein deutliches Signal in Richtung junge Erwachsene und Kulturbranche stark machen. Die Fortsetzung des KulturPasses ist eine zentrale Maßnahme, um das Erleben von Kulturangeboten nach der Pandemie zu revitalisieren, weiter zu stärken und damit gleichzeitig die jungen Erwachsenen wie die Kulturschaffenden zu unterstützen.

Der KulturPass ermöglicht jungen Erwachsenen einen einfacheren Zugang zu lokaler Kultur – unabhängig vom Geldbeutel. Für die Kulturanbietenden wiederum sorgt der Nachfrageanschub für eine Neubelebung nach den einschneidenden Corona-Jahren. Nicht zuletzt in seinen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2021 und anlässlich der letztjährigen Musikwirtschaftskonferenz hatte das Forum Musikwirtschaft dieses deutliche Signal in Form eines KulturPasses gefordert und seither mit seiner Fachexpertise die praktische Umsetzung nach Kräften unterstützt. Neben Büchern und weiteren Kulturprodukten sind insbesondere Konzerte, Tonträger, Noten und Musikinstrumente Teil des Angebotes für alle jungen Menschen. Laut Aussage der Bundesregierung haben seit der Veröffentlichung der KulturPass-App bereits über 200.000 18-Jährige ihr Budget mit der eID freigeschaltet und knapp 8 Mio. Euro wurden seither umgesetzt. Daher ist es verwunderlich, dass die Bundesregierung ihrem erfolgreichen Projekt im Haushaltsentwurf zunächst keine Fortsetzung gewähren wollte, dabei ist gerade nach dem positiven Start eine Verstetigung sinnvoll, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Für die Zukunft des KulturPasses kommt es nun auf das Engagement der Parlamentarier*innen an.

In der Fortsetzung bleibt die enge Zusammenarbeit mit den Kulturanbietenden wichtig, um praktische Hürden frühzeitig zu erkennen und aus dem Weg zu räumen. Außerdem gilt es, die Grundidee zu stärken und noch mehr jungen Erwachsenen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Lust auf kulturelle Vielfalt zu machen und dabei auch das Interesse an bisher weniger nachgefragten Kulturangeboten zu erhöhen. Um diese Neugier zu wecken, sind begleitende pädagogische Angebote ebenso wichtig wie möglichst niedrigschwellige Zugänge, dies betrifft vor allem bürokratische und technische Hürden (etwa die Freischaltung des digitalen Personalausweises). Denkbar ist auch, die Länder in ihrer Kulturkompetenz stärker in die Pflicht zu nehmen, aktiv an der Verbreitung und am Erfolg des Projektes mitzuwirken. In enger Zusammenarbeit mit der Expertise der Branche sollte zudem stärker auf ungewollte, marktverzerrende Auswirkungen geachtet werden (beispielsweise die Schaffung einer „Preisdumping-Datenbank“ im Bereich des Musikfachhandels), wenn die gewünschte Stärkung der Kreativwirtschaft nicht in Teilbereichen ausgehebelt werden soll.
­